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Reichstag (Weimarer Republik) ArtikelIm Deutschen Reich der Weimarer Republik (1919 bis 1933) war der Reichstag der TrÀger der Reichsgewalt als Vertretung des souverÀnen Volkes.
Nach der Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 wurde der Reichstag alle vier Jahre in allgemeiner, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nachdem VerhÀltniswahlrecht (ein Abgeordneter auf 60 Tausend Stimmen) gewÀhlt.
Der Reichstag beschloss die Reichsgesetze und war zustĂ€ndig fĂŒr den Beschluss ĂŒber den Haushaltsplan, die Entscheidung ĂŒber Krieg und Frieden sowie die BestĂ€tigung einzelner StaatsvertrĂ€ge.
Der ReichsprĂ€sident hatte das Recht zur Auflösung. Reichskanzler und/oder Reichsminister mussten zurĂŒcktreten, wenn der Reichstag ihnen das Vertrauen entzog.
In den Krisenjahren der Weimarer Republik (1931 bis 1933) war dem Reichstag eine einheitliche politische Willenbildung nicht mehr möglich.
Nach dem Reichstagsbrand gab der neue Reichstag mit der Zustimmung zu dem sog. ErmÀchtigungsgesetz am 23. MÀrz 1933 A. Hitler den Weg frei zur Errichtung der Nazi-Diktatur.
Mit dem Verbot der Linksparteien und der Selbstauflösung der Mitte- und Rechtsparteien wurde der Reichstag zu einem von der NSDAP beherrschten Einparteienparlament. Seine letzte Sitzung fand am 26.04 1942 statt.== Wichtige Reichstagsabgeordnete der Weimarer Republik ==
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